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   OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21   

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OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21 (https://dejure.org/2022,23886)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2022 - 4 U 86/21 (https://dejure.org/2022,23886)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2022 - 4 U 86/21 (https://dejure.org/2022,23886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs Keine ausreichenden Angaben zum Verzugszinssatz sowie der Art und Weise seiner Anpassung in einer Widerrufsbelehrung Vorleistungspflicht eines Darlehensnehmers in Bezug auf die ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs Keine ausreichenden Angaben zum Verzugszinssatz sowie der Art und Weise seiner Anpassung in einer Widerrufsbelehrung Vorleistungspflicht eines Darlehensnehmers in Bezug auf die ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    in Bezug auf den der Beklagten zustehenden Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs vorleistungspflichtig ist (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - Rn. 23, siehe auch Urteil vom 15.06.2021 - XI ZR 365/20 - Rn 21, juris) und der Beklagten daher insoweit ein - mit Schriftsätzen vom 05.10.2020 (dort S. 30, Bl. 103 d.A.) und 14.07.2022 (Bl. 628ff d.A.) auch geltend gemachtes - Leistungsverweigerungsrecht zusteht, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug abgesandt hat (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn 21, juris).

    Der Umstand, dass der Kläger zwischenzeitlich in dem Rechtsstreit Zahlung "nach" Übergabe des Fahrzeugs begehrt hat, ändert nichts, da dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraussetzt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs bereits in Annahmeverzug befindet (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - Rn. 29).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    Im Hinblick auf die Pflichtangaben betreffend das Kündigungsrecht, den Verzugszinssatz und die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung sei die Sichtweise des Bundesgerichtshofes europarechtswidrig, weshalb er die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-33/20 anrege.
  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    in Bezug auf den der Beklagten zustehenden Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs vorleistungspflichtig ist (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - Rn. 23, siehe auch Urteil vom 15.06.2021 - XI ZR 365/20 - Rn 21, juris) und der Beklagten daher insoweit ein - mit Schriftsätzen vom 05.10.2020 (dort S. 30, Bl. 103 d.A.) und 14.07.2022 (Bl. 628ff d.A.) auch geltend gemachtes - Leistungsverweigerungsrecht zusteht, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug abgesandt hat (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn 21, juris).
  • BGH, 12.04.2022 - XI ZR 179/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    Im Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. 2008, L 133, S. 66, berichtigt in ABl. 2009, L 207, S. 14, ABl. 2010, L 199, S. 40 und ABl. 2011, L 234, S. 46) genügt dies aber den Anforderungen des Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB nicht, sondern verlangt die Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatzes (BGH, Urteile vom 28.06.2022 - XI ZR 151/22 - Rn 10, und vom 12.04.2022 - XI ZR 179/21, WM 2022, 979 Rn. 11 f.).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    Als solche ist es aber gerade nicht anzusehen, wenn - wie hier - lediglich ein Fall des § 264 ZPO vorliegt (so bereits Senatsurteile vom 26.01.2022 - 4 U 199/20 - und vom 09.03.2022 - 4 U 36/21 und 234/20 - vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2001 - IX ZR 53/00 - Rn. 12; Bacher in: BeckOK ZPO mit Stand 01.09.2021, § 261 Rn. 21).
  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 358 Abs. 4 Satz 1 BGB i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB steht der Beklagten auch in Bezug auf die vom Kläger nach der Widerrufserklärung auf das Darlehen erfolgten Zahlungen zu (BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 - Rn. 17).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83

    Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    Die darin liegende Erweiterung des Streitstoffes gegenüber dem ursprünglichen Klageantrag ist die zwangsläufige Folge nahezu jeder Klageerweiterung i.S.d. § 264 Nr. 2 ZPO und somit kein Argument gegen die Zulässigkeit gegen die entsprechende Klageänderung (BGH, Urteil vom 04.10.1984 - VII ZR 162/83 - Rn 4).
  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    Für eine Erledigungserklärung ist kein Raum (vgl. BGH, Urt. v.16. Mai 2001 - XII ZR 199/98 - Rn. 6 zur positiven Feststellungsklage).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 4 U 95/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    Soweit der Kläger seine Klage von einem Feststellungs- und Zahlungsantrag auf einen (einzigen) Leistungsantrag umgestellt hat, für den das Landgericht Potsdam nicht zuständig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 21.04.2021 - 4 U 95/20 - Rn. 27ff.), greift § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ein, wonach die Zuständigkeit des Prozessgerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 15.06.2021 - XI ZR 365/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 4 U 86/21
    in Bezug auf den der Beklagten zustehenden Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs vorleistungspflichtig ist (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - Rn. 23, siehe auch Urteil vom 15.06.2021 - XI ZR 365/20 - Rn 21, juris) und der Beklagten daher insoweit ein - mit Schriftsätzen vom 05.10.2020 (dort S. 30, Bl. 103 d.A.) und 14.07.2022 (Bl. 628ff d.A.) auch geltend gemachtes - Leistungsverweigerungsrecht zusteht, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug abgesandt hat (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn 21, juris).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2022 - 4 U 36/21

    Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs;

  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 199/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des

    Damit fehlt sowohl die Angabe eines konkreten Prozentsatzes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie die konkrete Beschreibung des Anpassungsmechanismus (so auch OLG Saarbrücken a. a. O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 24.08.2022 - 4 U 86/21, juris Rn. 29 und 30).
  • KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21

    Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer

    Damit fehlt sowohl die Angabe eines konkreten Prozentsatzes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie die konkrete Beschreibung des Anpassungsmechanismus (so auch OLG Saarbrücken a. a. O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 24.08.2022 - 4 U 86/21, juris Rn. 29 und 30).
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